Häufige Fragen

Die Behandlungskosten sind in erster Linie privat zu tragen, denn üblicherweise übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung durch den Heilpraktiker nicht. Jedoch gewähren immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Übernahme eines bestimmten Betrages für einzelne Teilbehandlungen wie zB Akupunktur. Für eine spezielle Auskunft wende dich bitte an deine Krankenkasse. Eventuell lohnt es sich über eine private Zusatzversicherung, die Heilpraktikerkosten anteilig übernimmt, nachzudenken.

Die privaten Krankenkassen erstatten die Kosten entsprechend des Tarifs deines Vertrages.

Jede Frau mit jedem Anliegen ist individuell. Genau so individuell ist ihr Therapiekonzept und die damit verbundenen Kosten. Deshalb kann ich keine genaue Aussage über die endgültig entstehenden Kosten meiner Behandlung geben.

Im Folgenden findest du jedoch die Preisliste nach der sich deine Rechnung zusammenstellt.
 
  • kurzes telefonisches Beratungsgespräch (ca. 15–20 min.) – Gratis
  • Erstgespräch (ca. 1,5 h) – 120€
  • Therapiestunde – 70€
  • jede weiteren angefangenen 15 min. – 20€
  • Telefontermin je angefangene 15 min. – 20€
  • separat zu tragen sind die evtl. entstehenden Kosten für Laboruntersuchungen und Medikamente.

Zuerst vereinbarst du ein kurzes telefonisches Infogespräch, welches ca. 15 bis 20 Minuten dauert. In diesem kannst du mir dein Anliegen schildern und ich erläutere dir das spezielle Vorgehen in deinem Fall. Als nächstes vereinbaren wir einen Aufnahmetermin. Dieser Termin nimmt ca. 1,5 Stunden in Anspruch. Hier werde ich eine ausführliche Anamnese erfassen, evtl. Laboruntersuchungen veranlassen und mit dir den Ablauf der Therapie besprechen. Danach kommt es, je nach Beschwerdebild, zu weiteren Terminen, in denen die Therapie angepasst, vertieft oder beendet wird.

Heilpraktiker erhalten nach einer meist mehrjährigen Ausbildung, sowie einer bestandenen schriftlichen und mündlichen Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt, die Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktiker Berufs. Neben der umfangreichen Ausbildung in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, klinische Diagnostik, Pharmakologie und Labordiagnostik werden auch die unterschiedlichsten Naturheilverfahren fundiert und praxisorientiert erlernt. Nach der bestandenen Prüfung sorgen dann die Heilpraktiker eigenverantwortlich zu Fortbildungen, um auf dem neuesten Kenntnisstand zu bleiben. Ein Arzt hat an einer Universität studiert, danach eine Approbation (Erlaubnis den Beruf des Arztes ausführen zu dürfen) von der zuständigen Behörde erhalten. Eventuell bildet er sich danach fachärztlich weiter zB in naturheilkundlichen Therapien.

Ja, generell führe ich Hausbesuche durch.
(Fahrtkosten 0,30€ pro gefahrenen km)

Solltest du  Laborbefunde, Arztbriefe oder OP-Berichte zur Verfügung haben, solltest du diese beim ersten Besuch mitbringen.

Selbstverständlich unterliegt der Heilpraktiker der (privatrechtlichen) Schweigepflicht und kann davon nur durch den Patienten selbst entbunden werden.

Das sollten Sie sogar! Die naturheilkundliche Behandlung hat viele Möglichkeiten aber auch ihre Grenzen. Deshalb liegt mir die Zusammenarbeit zwischen Naturheilkunde und Schulmedizin sehr am Herzen. Sie erfolgt im Sinne des Patienten und ich erachte sie als sehr sinnvoll. Immer mehr Ärzte schließen sich dieser Meinung an und kooperieren mit Heilpraktikern.

Nein, es gibt einige akute Beschwerden, die es unumgänglich machen die Schulmedizin zu involvieren. Des Weiteren dürfen bestimmte Infektionskrankheiten ausschließlich von Ärzten behandelt werden.

Vereinbare ein telefonisches, kurzes Infogespräch um mich und
meine Arbeit kennenzulernen.

PRAXIS NEUERÖFFNUNG
 Ab dem 08.09.2023 findest du mich in der neuen Praxis auf dem Kirchplatz 2 in 72379 Hechingen.