Häufige Fragen

Die Behandlungskosten sind in erster Linie privat zu tragen, denn üblicherweise übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung durch den Heilpraktiker nicht. Jedoch gewähren immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Übernahme eines bestimmten Betrages für einzelne Teilbehandlungen wie zB Akupunktur. Für eine spezielle Auskunft wende dich bitte an deine Krankenkasse. Eventuell lohnt es sich über eine private Zusatzversicherung, die Heilpraktikerkosten anteilig übernimmt, nachzudenken.

Die privaten Krankenkassen erstatten die Kosten entsprechend des Tarifs deines Vertrages.

Honorarübersicht / Therapiekosten für Selbstzahler

Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an Klarheit und Transparenz über die Kosten haben.
Mein Honorar orientiert sich an einem Stundensatz von 120 €. Abgerechnet wird in den unten genannten Einheiten. Materialien und Laborkosten werden – falls nötig – zusätzlich berechnet.

Leistungen & Kosten

  • Erstes Kennenlernen (telefonisch, bis 15 Min): kostenfrei
  • Erstanamnese / Erstgespräch (90 Min) mit ausführlicher Anamnese und, je nach Beschwerdebild, zusätzlichem Infomaterial: 180 €
  • Folgetermine (bis 30 Min / bis 60 Min): 60 € / 120 €
  • Folgetermine mit Laborbesprechung inkl.1 Mailbeantwortung bei Rückfragen 60 Min):120 €
    zusätzlich kommen je nach Zeitaufwand Kosten für die Erstellung des individuellen Therapieplans hinzu. Diese orientieren sich ebenfalls am Stundensatz und sind nicht pauschal vorhersehbar
  • Akupunktur (45 Min): 90 €
  • Geburtsvorbereitende Akupunktur (30 Min): 45 €
  • Erweiterte Geburtsvorbereitende Akupunktur mit Bauch-, oder Fußmassage inkl. therapeutischem Öl für Zuhause (60 Min): 120€
  • Moxa Behandlung bei Beckenendlage mit Bauchmassage inkl. therapeutischem ÖL und Beifuß Kegel, sowie Übungsanleitungen für Zuhause (60Min): 120€
  • Infusionstherapie: wird je nach Zeitaufwand mit dem Stundensatz zzgl. Präparate- und Materialkosten berechnet
  • Blutentnahme Venenblut (15Min): 30 €                                                                                       (Vorbereitung, Aufklärung/kurzes Gespräch, Durchführung)
  • Telefonische Beratungen / E-Mails: Abrechnung im 15 Min Takt, entsprechend des Stundensatzes
  • Hausbesuche: 120 €/h + Honorar für die Fahrtzeit, minutengenau abgerechnet, zzgl. Fahrtkosten 0,30 €/km

 

✨ Mein Anliegen ist es, Ihnen einen geschützten Raum für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu bieten – für Ihre weibliche Gesundheit in jeder          Lebensphase.

(aktueller Stand der Preise 10/2025)

Zuerst vereinbarst du ein kurzes telefonisches Infogespräch, welches ca. 15 bis 20 Minuten dauert. In diesem kannst du mir dein Anliegen schildern und ich erläutere dir das spezielle Vorgehen in deinem Fall. Als nächstes vereinbaren wir einen Aufnahmetermin. Dieser Termin nimmt ca. 1,5 Stunden in Anspruch. Hier werde ich eine ausführliche Anamnese erfassen, evtl. Laboruntersuchungen veranlassen und mit dir den Ablauf der Therapie besprechen. Danach kommt es, je nach Beschwerdebild, zu weiteren Terminen, in denen die Therapie angepasst, vertieft oder beendet wird.

Heilpraktiker erhalten nach einer meist mehrjährigen Ausbildung, sowie einer bestandenen schriftlichen und mündlichen Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt, die Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktiker Berufs. Neben der umfangreichen Ausbildung in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, klinische Diagnostik, Pharmakologie und Labordiagnostik werden auch die unterschiedlichsten Naturheilverfahren fundiert und praxisorientiert erlernt. Nach der bestandenen Prüfung sorgen dann die Heilpraktiker eigenverantwortlich zu Fortbildungen, um auf dem neuesten Kenntnisstand zu bleiben. Ein Arzt hat an einer Universität studiert, danach eine Approbation (Erlaubnis den Beruf des Arztes ausführen zu dürfen) von der zuständigen Behörde erhalten. Eventuell bildet er sich danach fachärztlich weiter zB in naturheilkundlichen Therapien.

Ja, generell führe ich Hausbesuche durch.
(Fahrtkosten 0,30€ pro gefahrenen km)

Solltest du  Laborbefunde, Arztbriefe oder OP-Berichte zur Verfügung haben, solltest du diese beim ersten Besuch mitbringen.

Selbstverständlich unterliegt der Heilpraktiker der (privatrechtlichen) Schweigepflicht und kann davon nur durch den Patienten selbst entbunden werden.

Das sollten Sie sogar! Die naturheilkundliche Behandlung hat viele Möglichkeiten aber auch ihre Grenzen. Deshalb liegt mir die Zusammenarbeit zwischen Naturheilkunde und Schulmedizin sehr am Herzen. Sie erfolgt im Sinne des Patienten und ich erachte sie als sehr sinnvoll. Immer mehr Ärzte schließen sich dieser Meinung an und kooperieren mit Heilpraktikern.

Nein, es gibt einige akute Beschwerden, die es unumgänglich machen die Schulmedizin zu involvieren. Des Weiteren dürfen bestimmte Infektionskrankheiten ausschließlich von Ärzten behandelt werden.

Nur wenn du als Patientin den Therapieplan konsequent umsetzt, deine Lebensweise wie
besprochen anpasst und ganz hinter dem Konzept stehst, kann die Therapie in vollem Umfang
funktionieren.
Du bist für deinen Körper selbst verantwortlich.
Ich kann dich auf dieser Reise unterstützen und begleiten, durchführen musst du sie selbst!

Melde dich gerne für ein kurzes, telefonisches Infogespräch.